Allgemeine Informationen zu Kindertageseinrichtungen, Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhäusern erhalten Sie im nachfolgenden Text:
In Kindertageseinrichtungen werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags regelmäßig betreut. Traditionell unterscheidet man zwischen Kinderkrippe, Kindergarten und Hort.
Ein Kindergarten ist zum einen das Gebäude, zum anderen die Einrichtung zur Kindertagesbetreuung für Kinder. Zumeist wird als Kindergarten die Einrichtung für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren bezeichnet; in Abgrenzung zur Kinderkrippe (0 bis 3 Jahre) und zum Hort (Kinder im Grundschulalter).
Die Betreuung durch Tagesmütter bzw. Tagesväter (auch unter dem Begriff Kindertagespflege bekannt) ist den Kindertageseinrichtungen gleichgestellt.
In den Kindertageseinrichtungen arbeiten unterschiedliches pädagogisches Personal, wie ErzieherInnen, SozialpädagogenInnen und KinderpflegerInnen.
Die meisten Einrichtungen werden durch kommunale und kirchliche Träger oder durch die Freie Wohlfahrtspflege unterhalten. Darüber hinaus gibt es auch andere freie Träger (wie Vereine oder Elterninitiativen) und mittlerweile immer häufiger auch privatwirtschaftliche Träger, die Kindergärten betreiben.
Zusätzlich bzw. ergänzend zu den Regelkindergärten gibt es sonderpädagogische und heilpädagogische Kindertagesstätten. Weitere besondere Formen von Kindergärten sind Waldkindergarten sowie Kindergärten, die nach speziellen pädagogischen Ansätzen arbeiten, wie Montessori oder Waldorfpädagogik.
Kinderkrippen sind in der Regel Tageseinrichtungen für Kinder von 1 bis 3 Jahren. (Abweichungen möglich). Sie haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung. Dies erfolgt mitunter in altersgemischten Gruppen mit bis zu zwölf Plätzen durch mindestens zwei pädagogische Fachkräfte pro Gruppe.
Ab 1. August 2013 hat jedes Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
Kinderkrippen haben sich seit den 60er Jahren von einer pflegerisch-hygienischen zu einer sozialpädagogischen Einrichtung weiterentwickelt, die sich an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientiert. Ziel einer qualifizierten Pädagogik ist die Förderung der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Dabei spielen frühe Gruppenerfahrungen, anregende Spielumwelten und vor allem die Verlässlichkeit der Bezugspersonen eine herausragende Rolle.
Kinderkrippen eröffnen den Kindern vielfältige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten und unterstützen die Eltern auch in allgemeinen Erziehungsfragen. Qualifiziertes pädagogisches Personal sorgt für eine individuelle und altersgemäße Betreuung, Bildung und Erziehung. Im Bedarfsfall werden Fachdienste der Kinder- und Jugendhilfe hinzugezogen.
Eine Betreuung von Kindern unter drei Jahren wird auch in Kindergärten mit Altersöffnung und altersübergreifenden Kinderhäusern angeboten.
Kindergärten gehören zum Elementarbereich des Bildungswesens. Es besteht keine Kindergartenpflicht. Kindergärten sind außerschulische Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung richtet.
Aufgabe des Kindergartens ist die ganzheitliche Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Als familienergänzende und -unterstützende Einrichtungen sollen Kindergärten bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen für alle Kinder bieten. Alle Kinder, d.h. deutsche Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder mit Behinderung, Kinder mit erhöhtem Entwicklungsrisiko und Kinder mit besonderen Begabungen sollen im Kindergarten gemeinsames Leben und Lernen erfahren.
Das Spiel ist dabei das wichtigste Bildungsmittel und die elementare Form des Lernens.
Eine Öffnung des Kindergartens für Kinder anderer Altersgruppen und die Einrichtung von Häusern für Kinder mit breiter Altersmischung ist möglich. Die Kindergruppen werden, abhängig von den Öffnungszeiten, von 2 oder 3 pädagogischen Fachkräften betreut. Eine Gruppe besteht aus maximal 25 Kindern. Der Freistaat Bayern gewährt für alle Kinder ab 3 Jahren einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen in Höhe von 100,00 EUR.
Kindergärten sichern Kindern anregungsreiche Lebensräume und unterstützen die Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen. Sie beteiligen die Kinder an der Gestaltung der Bildungsprozesse. Kinder erwerben über die entwicklungsangemessene Übernahme von Verantwortung vor allem soziale Kompetenzen und die Fähigkeit und Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe.
Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Familien bedarfsangemessen in ihren Erziehungsaufgaben. Anzustreben ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der Kindertageseinrichtungen und Familie zum Wohle der Kinder kooperieren. Auf Grund sich wandelnder Familien- und Arbeitsmarktstrukturen gewinnen diese Einrichtungen als multifunktionale Betreuungsstätten an Bedeutung: der Kindergarten ist Sozial- und Lernraum für Kinder, Treffpunkt für Eltern, Kooperationspartner für die regionalen Fach- und Sozialdienste, er unterstützt Eltern und Familien durch ein angemessenes Beratungs- und Bildungsangebot und initiiert Familienselbsthilfe.
Als Haus für Kinder bzw. Kinderhaus bezeichnet man Einrichtungen, die altersübergreifende Betreuungsangebote für Kinder von 0 bis 14 Jahren anbieten.