Bitte beachten Sie, dass in der Auflistung der Betreuungsangebote noch keine Mittagsbetreuungsangebote aufgelistet sind, diese werden im Laufe der Zeit ergänzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Kinderhort (Hort), Kinderhäusern und Ganztagesschulen erhalten Sie nachfolgend:
Der Kinderhort (abgekürzt Hort) ist eine familienergänzende und -unterstützende Tageseinrichtung für Schulkinder. Die altersgemischten Gruppen mit max. 25 Kindern werden in der Regel von 2 pädagogischen Fachkräften betreut.
Als ein Angebot der Tagesbetreuung von Schulkindern hat der Hort einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der die Entwicklungsförderung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zur Richtschnur hat. Die ganzheitliche Förderung von Schulkindern setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien und eine enge Kooperation mit der Schule voraus.
In der pädagogischen Arbeit der Horte wird die eigenständige sozialpädagogische Aufgabenstellung in Ergänzung zur Familienerziehung und im Verhältnis zu Schule und Jugendarbeit deutlich. Kinderhorte berücksichtigen die Veränderungen der Lebenswelten von Kindern.
Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Hortarbeit stehen deshalb offenere, flexiblere sowie altersgerechte Angebote für Schulkinder, integrative Arbeitsansätze, Stadtteil- und Gemeinwesenorientierung, Umgang mit neuen Medien, Berücksichtigung individueller Bedürfnisse sowie Suchtprävention.
Eine Betreuung von Schulkindern wird auch in altersübergreifenden Kinderhäusern sowie in Kindergärten mit Altersöffnung angeboten.
Im Kinderhaus werden Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut. In einem Kinderhaus, auch Haus für Kinder genannt, sind sowohl Kinderkrippe, Kindergarten und Hort untergebracht.
Unter dem Begriff Ganztagesschulen versteht man, dass an mindestens drei Tagen in der Woche eine Betreuung von mindestens sieben Zeitstunden sowie Mittagsessen angeboten wird.
Ganztagesschulen weisen dabei jedoch verschiedene Konzepte auf. So gibt es die gebundene Ganztagesschule, in welcher die Angebote für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend gelten. In teilgebundenen Ganztagesschulen nimmt nur ein Teil – beispielsweise nur eine Klasse oder eine Klassenstufe – der SchülerInnen verpflichtend an dem Angebot teil. Bei offenen Ganztagsschulen ist der Unterricht verpflichtend, die Angebote außerhalb des Unterrichts sind hingegen freiwillig.